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Trinkwasser – Die Rechtslage in Deutschland

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In Deutschland stellt das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen die rechtliche Basis für den Umgang mit Trinkwasser dar. Darauf aufbauend hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates 2001 die Trinkwasserverordnung herausgegeben, in der folgende Aspekte genau festgelegt wurden.

  • Beschaffenheit des Trinkwassers
  • Aufbereitung des Wassers
  • Pflichten der Wasserversorger
  • Überwachung des Trinkwassers

Die Trinkwasserverordnung ist eine Umsetzung der EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht. In Deutschland gelten aber eine Reihe strengerer Vorgaben und die Trinkwasserverordnung geht daher über die EU-Forderungen teilweise noch hinaus. Über die Jahre wurde die Trinwasserversorgung ergänzt und modifiziert. Aktuell gilt die dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015.

Wasser am Arbeitsplatz

Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Verpflichtung der Arbeitgeber, seinen Angestellten Trinkwasser bereitzustellen. Schließlich sorgen die Trinkwasserverordnung und ein engmaschiges Kontrollsystem der Wasserversorger für eine sehr hohe Qualität des Leitungswassers, welches überall in ausreichenden Mengen quasi kostenlos verfügbar ist.

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin müssen Arbeitgeber ab einer Temperatur von mehr als 26 Grad wirksame Maßnahmen ergreifen, die Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren. Eine kostenlose Bereitstellung von Trinkwasser am Arbeitsplatz lässt sich dadurch zwar nicht ableiten. Kommt es in Folge von Dehydrierung und Überlastung zu Erkrankungen oder gar Unfällen, muss der Arbeitgeber möglicherweise dafür haften. Denkbar ist dies etwa in Bereichen, in denen der nächste Wasserhahn sehr weit entfernt ist, und die Angestellten aufgrund nur selten möglicher Arbeitspausen dort nicht regelmäßig vorbeischauen dürfen.

Hitzearbeitsplätze

An so genannten Hitzearbeitsplätzen muss der Arbeitgeber allerdings laut Arbeitsstättenverordnung kostenlos nicht-alkoholische Getränke bereitstellen. Handelt es sich um „Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt“, ist die Voraussetzung eines solchen Hitzearbeitsplatzes erfüllt.

Trinkverbote am Arbeitsplatz

Arbeitgeber dürfen allerdings das Trinken wie auch das Essen außerhalb von Kantinen, Cafeterias oder anderen Ruheräumen untersagen, wenn es beim Verrichten der Arbeit zu Kundenkontakt kommt oder Publikumsverkehr in den Räumen besteht. Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften können solche Verbote sogar per Gesetz erzwingen, wie etwa in im Krankenhaus, in der Nahrungsmittelproduktion oder in anderen sensiblen Bereichen. Auch wenn mit Gefahrstoffen hantiert wird, darf am Arbeitsplatz weder gegessen noch getrunken werden.

Für die nötige Wasserzufuhr sorgen dann die im Arbeitszeitgesetz festgeschriebenen Pausenregelungen. Laut § 4 ArbZG ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Arbeitgeber können mehr tun

Logistisch und auch was die Kosten betrifft, ist eine über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgehende Versorgung von Mitarbeitern mit Wasser für fast alle Unternehmen problemlos möglich. Und für die Unternehmen kann sich dies auch wirklich lohnen. Schließlich ist bekannt, dass viele Menschen regelmäßig zu wenig trinken, was nicht nur zu mehr Stress und Unwohlsein bei den Betroffenen führt, sondern auch die Produktivität negativ beeinflusst. An wichtigen Stellen im Unternehmen Wasserspender mit gekühltem Wasser aufzustellen hat sich als effektive Methode erwiesen, für regelmäßiges Trinken bei Angestellten zu sorgen. Statt nur in der Cafeteria oder in der Kantine, greifen diese dann viel häufiger zu einem Schluck Wasser.