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In Deutschland bildet das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen eine wichtige rechtliche Grundlage für den Umgang mit Trinkwasser. Darauf aufbauend regelt die Trinkwasserverordnung wesentliche Anforderungen an die Trinkwasserversorgung.
Die Trinkwasserverordnung basiert auf europäischen Vorgaben und wurde im Laufe der Jahre mehrfach angepasst und weiterentwickelt.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung, Mitarbeitern Trinkwasser bereitzustellen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die öffentlichen Wassernetze, deren Betrieb gesetzlichen Anforderungen und regelmäßigen Kontrollen unterliegt.
Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sollten Arbeitgeber bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten prüfen. Die konkrete Umsetzung hängt von den jeweiligen Arbeitsbedingungen ab.
An sogenannten Hitzearbeitsplätzen gelten zusätzliche Anforderungen. In bestimmten Fällen kann die Bereitstellung alkoholfreier Getränke erforderlich sein. Maßgeblich sind die jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
In einzelnen Arbeitsbereichen können Hygiene-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsvorschriften das Essen und Trinken am Arbeitsplatz einschränken. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in der Lebensmittelverarbeitung oder beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Für die erforderlichen Erholungspausen gelten die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Viele Unternehmen gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und stellen ihren Mitarbeitern zusätzliche Möglichkeiten zur Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Leitungsgebundene Wasserspender können dabei eine komfortable Möglichkeit sein, Trinkwasser an zentralen Stellen im Unternehmen bereitzustellen. So wird der Zugang zu Trinkwasser im Arbeitsalltag erleichtert.