Großes Büro mit einem Waterlogic Wasserspender

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Culligan Deutschland GmbH für Mietverträge

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Culligan Deutschland GmbH. Allein von beiden Seiten akzeptierte einzelvertragliche Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben für Geschäfte mit der Culligan Deutschland GmbH keine Gültigkeit, wenn die Culligan Deutschland GmbH deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Ein späterer Widerspruch oder Vorbehalt gegen diese Bedingungen trotz Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen durch den Besteller ist unbeachtlich.

1.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliches Sondervermögen. Die Vertragsparteien sind keine Verbraucher und nehmen regelmäßig am Geschäftsbetrieb teil. Ausschließlich klarstellend wird festgehalten, dass auch Freiberufler Unternehmer in diesem Sinne sind.

1.4 Im Falle eines Eigentümerwechsels, einer Umfirmierung oder Änderung der Gesellschaftsform auf Seiten der Culligan Deutschland GmbH bleiben, die sich aus den bestehenden Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten bestehen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist.

2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt entweder durch (ggfs. digitale) Unterschrift und Rücksendung des Vertrages durch den Kunden, mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Culligan Deutschland GmbH oder durch Annahme von ausgelieferter Ware bzw. erbrachter Leistung zustande. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich (mindestens Textform) bestätigt werden. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages können nur schriftlich (mindestens Textform) vereinbart werden. Das Liefer- und Servicepersonal der Culligan Deutschland GmbH ist nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für Culligan Deutschland GmbH abzugeben sowie Bargeld zur Erfüllung der Vertragspflichten anzunehmen oder auszubezahlen.

2.3 Im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung werden Bestellungen und Aufträge per Telefon, Fax oder E-Mail stets als verbindlich betrachtet. Der Geschäftskunde verzichtet insofern auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt durch Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der Leistung.

§ 3 Lieferzeit

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, sobald sie dem Besteller für jede Bestellung schriftlich (mindestens Textform) mitgeteilt wurden. Wenn eine Frist in Tagen bemessen ist, sind damit Arbeitstage gemeint. Der Beginn der von Culligan Deutschland GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

3.2 Die Frist gilt als eingehalten:

  • bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
  • bei der Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Montagen erfolgen nur innerhalb von Deutschland.

3.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. gem. § 4 dieser AGB), so ist Culligan Deutschland GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

3.4 Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager. Sollten nicht alle Teile einer Bestellung sofort geliefert werden können, ist Culligan Deutschland GmbH berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen. Umstände, welche Culligan Deutschland GmbH die rechtzeitige Lieferung verkaufter oder bestellter Ware ganz oder teilweise unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z.B. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, auch wenn diese im Bereich Dritter auftreten, Lieferverzug Dritter, Pandemie-Ereignisse) entbinden diese für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist und einer sonst möglichen Verzugsentschädigung. Culligan Deutschland GmbH ist dann zur späteren Lieferung berechtigt. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 3 Monaten steht beiden Seiten jeweils das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

3.5 Bei einer von Culligan Deutschland GmbH schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeit ihrer Leistung oder ihres Lieferverzuges ist der Besteller nach schriftlicher Einräumung einer angemessenen Nachfrist, in der Regel von drei Wochen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind mindestens in Textform zu erklären.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers – Aufstellung und Montage

4.1 Zur Durchführung verpflichtet sich der Besteller, auf seine Kosten Folgendes bereitzustellen: Strom und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, Heizung und allgemeine Beleuchtung Schutzkleidung und Schutzvorschriften, die infolge der Eigenart der Montagestelle erforderlich und für Culligan Deutschland GmbH nicht branchenüblich sind. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt liegender Strom-, Gas-, Wasserleitungen und ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

4.2 Sind für die Aufstellung und Montage des Gerätes Veränderungen am Inventar oder an den Geschäftsräumen notwendig, so werden diese nach vorheriger Absprache mit dem Besteller durch Culligan Deutschland GmbH durchgeführt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich hieraus keine Rückbauverpflichtung der Culligan Deutschland GmbH gründet.

4.3 Culligan Deutschland GmbH haftet für Schäden, die von ihren Mitarbeitern in Ausführung oder aus Anlass ihrer Montage- bzw. Montageüberwachungstätigkeit verursacht werden, ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Besteller hat seine Schadensminderungspflicht zu beachten, auch durch Hinweis auf Risiken während der Montage.

§ 5 Erfüllungsort und Gefahrübergang

5.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Vertragsgegenstand aufgestellt wird. Für Versandartikel gilt als Erfüllungsort der Sitz der Culligan Deutschland GmbH.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Besteller über:

  • bei Leistung ohne Aufstellung und Montage, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Erfolgt nach erklärter Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des Bestellers nicht, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  • bei Lieferung mit Aufstellung und Montage am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb des Bestellers.

Sofern die Versandart nicht vorgegeben wird, steht diese im Ermessen der Culligan Deutschland GmbH. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise der Culligan Deutschland GmbH werden in EURO fakturiert zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sie verstehen sich ab Lager, zuzüglich Versandkosten (Verpackung und Porto).

6.2 Die Preise sind nach Rechnungsstellung sofort fällig gem. §271 BGB. Die Rechnungen der Culligan Deutschland GmbH sind ohne Abzüge, z.B. Skonti, zahlbar, sofern nicht ausdrücklich Zahlungsziele eingeräumt worden sind.

6.3 Mit dem Tage der Fälligkeit kommt der Besteller in Verzug, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu leisten, derzeit gemäß § 288 II BGB mit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

6.4 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der Culligan Deutschland GmbH auf den Mietpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, so ist die Culligan Deutschland GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Gegebenenfalls kann die Culligan Deutschland GmbH fordern, dass hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen eine angemessene Sicherheit bestellt wird. Falls diesem Verlangen nicht binnen Wochenfrist entsprochen wird, ist Culligan Deutschland GmbH ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht. Sollte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des Bestellers entweder die Leistungsfähigkeit des Bestellers hinsichtlich der Kosten weiterer Bestellungen nicht sichergestellt sein oder sollten zusätzliche Verwaltungsarbeiten für die Culligan Deutschland GmbH zur Verarbeitung der Bestellungen anfallen, ist die Culligan Deutschland GmbH zur außerordentlichen Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt.

6.6 Culligan Deutschland GmbH ist im Falle von Erhöhungen der Bezugspreise und/oder Betriebskosten zur Preisanpassung berechtigt. Die jeweilige Preisanpassung wird einen Monat nach Zugang der neuen Preisliste beim Besteller verbindlich. Liegt die Preisanpassung um mehr als 5% über dem Anstieg der Lebenshaltungskosten, ist der Besteller berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen. Eine Preisanpassung darf erstmals vorgenommen werden, wenn seit Vertragsabschluss 6 Monate vergangen sind.

6.7 Die Rückerstattung etwaiger gezahlter Pfandbeträge erfolgt kundenbezogen. Für eine Erstattung benötigen wir folgende Informationen: Inhaber, Kreditinstitut, IBAN sowie BIC. Bei Änderungen informiert der Kunde Culligan Deutschland GmbH zeitnah. Solange kann Culligan Deutschland GmbH befreiend an die bekannte Bankverbindung leisten.

6.8 Ab dem Zeitpunkt der Installation werden die Geräte- und Installationskosten berechnet. Hierbei sind Mietkosten und Servicekosten jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Bestellungen von Zubehör werden nach Lieferung berechnet. Die Rechnungstellung erfolgt digital. Für den Versand von papierhaften Rechnungen entsteht eine Gebühr von 2,50 EUR. Die Rechnungslegung per Kundenportal bedarf einer individuellen Vereinbarung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Culligan Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen, insbesondere an im Rahmen dieses Vertrages gekauftem Zubehör, bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung ihm gegenüber bestehenden Forderungen vor. Culligan Deutschland GmbH ist berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

7.2 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet, derartige Lieferungen pfleglich zu behandeln. Pfändungen und Eingriffe Dritter sind Culligan Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe aller offenen Forderungen an die Culligan Deutschland GmbH ab und teilt auf Verlangen die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben mit. Die Berechtigung der Culligan Deutschland GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Culligan Deutschland GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

7.4 Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter das Eigentumsrecht der Culligan Deutschland GmbH bestehen, so erwirbt Culligan Deutschland GmbH Miteigentum im Verhältnis des objektiven Rechnungswertes der Ware. Erlischt das Eigentum der Culligan Deutschland GmbH durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Besteller an Culligan Deutschland GmbH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der gelieferten Ware und verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für Culligan Deutschland GmbH.

7.5 Culligan Deutschland GmbH bietet interessierten Geschäftskunden die Möglichkeit, ihre Geräte vor Ort für einen vereinbarten Zeitraum zu testen. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Geräte, die im Eigentum der Culligan Deutschland GmbH verbleiben, herausgegeben werden. Der Besteller ist verpflichtet, im Fall ihn betreffender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einer Unternehmensinsolvenz in der Testphase Culligan Deutschland GmbH umgehend zu informieren und vollstreckende Gläubiger über die Eigentumsverhältnisse zu informieren.

§ 8 Mängel am Mietgegenstand

8.1 Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt ist (fehlende Funktionstauglichkeit).

8.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort zu rügen.

8.3 Bei Übergabe erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach der Untersuchung dem Vermieter angezeigt werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und mängelfrei.

8.4 Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, so ist dieser unverzüglich nach der Entdeckung dem Vermieter anzuzeigen; andernfalls gilt der Mietgegenstand auch in Ansehung eines später erkennbaren Mangels als vertragsgerecht.

8.5 Die mangelhaften Teile eines Mietgegenstandes kann der Vermieter unentgeltlich nach billigem Ermessen ausbessern oder neu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen funktionellen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu reparieren.

8.6 Ein Mangel des Mietobjekts berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn der Vermieter von seinem Recht zum Austausch des Mietgegenstandes keinen Gebrauch macht und zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Im Übrigen ist das Recht zur Mietminderung ausgeschlossen. Auch ist die Schadenersatzpflicht des Vermieters wegen eines Mangels am Mietgegenstand ausgeschlossen.

§ 9 Haftungsbegrenzung des Vermieters

9.1 Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind jedoch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters dann auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

9.2 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§ 10 Besondere Bedingungen für Mietverträge

10.1 Bei Mietverträgen bleibt der Mietgegenstand Eigentum von Culligan Deutschland GmbH. Vor Übergabe wird dieser sorgfältig auf Mängel geprüft und in einwandfreiem Zustand an den Besteller übergeben.

10.2 Der Mieter sorgt dafür, dass mit dem Mietgegenstand pfleglich und sachgerecht umgegangen wird. In diesem Zusammenhang wird eine regelmäßige Außenreinigung empfohlen. Es ist der Zustand zu erhalten, in dem der Mietgegenstand übergeben wurde. Eine übliche Abnutzung ist hierbei unschädlich. Am Mietgegenstand oder am gemieteten Zubehör dürfen durch den Mieter keine Veränderungen vorgenommen werden. Eine erhebliche Änderung des Aufstellortes ist der Culligan Deutschland GmbH mitzuteilen. Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb von Deutschland aufgestellt werden. Der Besteller hat den Mietgegenstand gemäß den Anweisungen der Culligan Deutschland GmbH zu verwenden. Außerdem ist der Besteller gehalten, den Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte gemäß Betriebsanweisung nachzukommen. Reparatur und Wartung sind ausschließlich durch Fachpersonal der Culligan Deutschland GmbH oder von ihr beauftragtem Fachpersonal durchzuführen. Der Mieter verpflichtet sich, (eventuell) anfallende Prüfungen (DGUV3) auf seine Kosten durchführen zu lassen.

10.3 Der Besteller ist verpflichtet, gallonenbetriebene Wasserspender nur mit Gallonen von Culligan Deutschland GmbH zu bestücken, da ansonsten der hygienische Betrieb des Wasserspenders nicht gewährleistet werden kann. Ein Betrieb mit Gallonen, die nicht von Culligan Deutschland GmbH betrieben werden, berechtigt Culligan Deutschland GmbH zur außerordentlichen Kündigung. Schadenersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.

10.4 Falls der Mieter das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, Culligan Deutschland GmbH schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Ersatz-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten.

10.5 Die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung der vereinbarten Miete wird durch einen von Culligan Deutschland GmbH unverschuldeten, nur vorübergehenden Ausfall des Gerätes oder Lieferengpass hinsichtlich des Zubehörs nicht berührt. Vorübergehend ist ein Ausfall oder Lieferengpass, wenn er die Dauer von 14 Tagen nicht überschreitet.

10.6 Culligan Deutschland GmbH hat das Recht, den Mietgegenstand während der Geschäftszeiten nach Vorankündigung zu überprüfen.

10.7 Ohne Zustimmung ist es dem Besteller untersagt, Veränderungen am Gerät vorzunehmen, Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern oder den Aufstellungsort wesentlich zu verändern. Wenn der Mieter eigenhändig eine Umstellung des Gerätes veranlasst oder sonstige Veränderungen vornimmt, haftet er vollumfänglich selbst für dadurch am Gerät selbst entstehende sowie jedwede Folgeschäden.

10.8 Der Besteller ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe bereitzustellen. Wird der vereinbarte Termin von dem Besteller nicht eingehalten, so werden zusätzlich anfallende Miet- und Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

10.9 Die Kaution sichert im Falle eines Mietgegenstandes sowohl das Eigentum des Vermieters als auch die Erfüllung von offenstehenden Forderungen und wird in einer gesonderten Rechnungslegung berechnet. Sie wird nach Vertragsende auf das der Vermieterin bekannte Konto zurückgezahlt, sofern der Mieter nicht bei Ende des Mietvertrages ein alternatives Konto mitteilt. Die Kaution wird – gegebenenfalls anteilig – einbehalten, wenn der Mietgegenstand nicht in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wird oder wenn nicht alle offenstehenden Forderungen beglichen wurden. Die Kaution kann in Bargeld weder erbracht noch erstattet werden.

10.10 Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters, sind Schadenersatz sowie eine Mehraufwandsentschädigung i. H. v. 150,00 € an Culligan Deutschland GmbH zu entrichten. Der Mieter ist berechtigt nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden oder geringerer Mehraufwand entstanden ist. Der Vermieter ist berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden oder höherer Mehraufwand entstanden ist.

10.11 Der Mietvertrag ist für die umseitig vereinbarte Dauer geschlossen („Vertragslaufzeit“). Die Laufzeit beginnt mit Gebrauchsüberlassung („Montage“) der Mietsache durch Culligan Deutschland GmbH an den Abnehmer. Service- und Mietverträge laufen für die vereinbarte Vertragslaufzeit und verlängern sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Vertragsende die Kündigung in Textform erklärt wird.

10.12 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleibt jeder Partei vorbehalten. Im Falle der Geschäftsaufgabe kann die Culligan Deutschland GmbH einer vorzeitigen Kündigung zustimmen, sofern die andere Vertragspartei einen Nachweis über die dauerhafte Geschäftsaufgabe beibringt sowie eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 250 EUR entrichtet, wenn diese nicht die Restmietsumme überschreitet. Sofern der Vertrag aufgrund von Pflichtverletzungen vorzeitig beendet wird (z.B. vertragswidriger Gebrauch, Verzug bei Zahlungsverpflichtungen), wird die Erhebung von Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vorbehalten.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert. Details zu den Datenschutzrichtlinien der Culligan Deutschland GmbH können der Homepage des Unternehmens entnommen werden.

§ 12 Geltendes Recht, Gerichtsstand, sonstiges

12.1 Für die Vertragsbeziehung zwischen Culligan Deutschland GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Culligan Deutschland GmbH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unter-nehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Culligan Deutschland GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesem Vertrag bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Auch die Wirksamkeit des Vertrages selbst steht damit nicht in Frage. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die deren ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Absichten am nächsten kommt

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Die unwirksame Bestimmung wird im Sinne des jeweiligen Gesetzes so ausgelegt, dass sie dem Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Culligan Deutschland GmbH für Kaufverträge

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Culligan Deutschland GmbH. Allein von beiden Seiten akzeptierte einzelvertragliche Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben für Geschäfte mit der Culligan Deutschland GmbH keine Gültigkeit, wenn die Culligan Deutschland GmbH deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Ein späterer Widerspruch oder Vorbehalt gegen diese Bedingungen trotz Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen durch den Besteller ist unbeachtlich.

1.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliches Sondervermögen. Die Vertragsparteien sind keine Verbraucher und nehmen regelmäßig am Geschäftsbetrieb teil. Ausschließlich klarstellend wird festgehalten, dass auch Freiberufler Unternehmer in diesem Sinne sind.

1.4 Im Falle eines Eigentümerwechsels, einer Umfirmierung oder Änderung der Gesellschaftsform auf Seiten der Culligan Deutschland GmbH bleiben, die sich aus den bestehenden Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten, bestehen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist.

2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt entweder durch (ggfs. digitale) Unterschrift und Rücksendung des Vertrages durch den Kunden, mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Culligan Deutschland GmbH oder durch Annahme von ausgelieferter Ware bzw. erbrachter Leistung zustande. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich (mindestens Textform) bestätigt werden. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages können nur schriftlich (mindestens Textform) vereinbart werden. Das Liefer- und Servicepersonal der Culligan Deutschland GmbH ist nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für Culligan Deutschland GmbH abzugeben sowie Bargeld zur Erfüllung der Vertragspflichten anzunehmen oder auszubezahlen.

2.3 Im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung werden Bestellungen und Aufträge per Telefon, Fax oder E-Mail stets als verbindlich betrachtet. Der Geschäftskunde verzichtet insofern auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt durch Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der Leistung.

§ 3 Lieferzeit

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, sobald sie dem Besteller für jede Bestellung schriftlich (mindestens Textform) mitgeteilt wurden. Wenn eine Frist in Tagen bemessen ist, sind damit Arbeitstage gemeint. Der Beginn der von Culligan Deutschland GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

3.2 Die Frist gilt als eingehalten:

  • bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten
  • Lieferfrist zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
  • bei der Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Montagen
  • erfolgen nur innerhalb von Deutschland.

3.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. gem. § 4 dieser AGB), so ist Culligan Deutschland GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

3.4 Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager. Sollten nicht alle Teile einer Bestellung sofort geliefert werden können, ist Culligan Deutschland GmbH berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen. Umstände, welche Culligan Deutschland GmbH die rechtzeitige Lieferung verkaufter oder bestellter Ware ganz oder teilweise unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z.B. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, auch wenn diese im Bereich Dritter auftreten, Lieferverzug Dritter, Pandemie-Ereignisse) entbinden diese für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist und einer sonst möglichen Verzugsentschädigung. Culligan Deutschland GmbH ist dann zur späteren Lieferung berechtigt. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 3 Monaten steht beiden Seiten jeweils das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

3.5 Bei einer von Culligan Deutschland GmbH schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeit ihrer Leistung oder ihres Lieferverzuges ist der Besteller nach schriftlicher Einräumung einer angemessenen Nachfrist, in der Regel von drei Wochen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind mindestens in Textform zu erklären.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers – Aufstellung und Montage

4.1 Zur Durchführung verpflichtet sich der Besteller, auf seine Kosten Folgendes bereitzustellen: 

  • Strom und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, Heizung und allgemeine Beleuchtung
  • Schutzkleidung und Schutzvorschriften, die infolge der Eigenart der Montagestelle erforderlich und für Culligan Deutschland GmbH nicht branchenüblich sind. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt liegender Strom-, Gas-, Wasserleitungen und ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

4.2 Sind für die Aufstellung und Montage des Gerätes Veränderungen am Inventar oder an den Geschäftsräumen notwendig, so werden diese nach vorheriger Absprache mit dem Besteller durch Culligan Deutschland GmbH durchgeführt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich hieraus keine Rückbauverpflichtung der Culligan Deutschland GmbH gründet.

4.3 Culligan Deutschland GmbH haftet für Schäden, die von ihren Mitarbeitern in Ausführung oder aus Anlass ihrer Montage- bzw. Montageüberwachungstätigkeit verursacht werden, ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Besteller hat seine Schadensminderungspflicht zu beachten, auch durch Hinweis auf Risiken während der Montage.

§ 5 Erfüllungsort und Gefahrübergang

5.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Vertragsgegenstand aufgestellt wird. Sollte der Aufstellort eines Kaufgerätes außerhalb von Deutschland liegen, so ist Erfüllungsort der Hauptsitz der Culligan Deutschland GmbH. Für Versandartikel gilt als Erfüllungsort der Sitz der Culligan Deutschland GmbH.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Besteller über:

  • bei Leistung ohne Aufstellung und Montage, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Erfolgt nach erklärter Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des Bestellers nicht, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  • bei Lieferung mit Aufstellung und Montage am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb des Bestellers.

Sofern die Versandart nicht vorgegeben wird, steht diese im Ermessen der Culligan Deutschland GmbH. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise der Culligan Deutschland GmbH werden in EURO fakturiert zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sie verstehen sich ab Lager, zuzüglich Versandkosten (Verpackung und Porto).

6.2 Die Preise sind nach Rechnungsstellung sofort fällig gem. §271 BGB. Die Rechnungen der Culligan Deutschland GmbH sind ohne Abzüge, z.B. Skonti, zahlbar, sofern nicht ausdrücklich Zahlungsziele eingeräumt worden sind.

6.3 Mit dem Tage der Fälligkeit kommt der Besteller in Verzug, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu leisten, derzeit gemäß § 288 II BGB mit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

6.4 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der Culligan Deutschland GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, so ist die Culligan Deutschland GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Gegebenenfalls kann die Culligan Deutschland GmbH fordern, dass hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen eine angemessene Sicherheit bestellt wird. Falls diesem Verlangen nicht binnen Wochenfrist entsprochen wird, ist Culligan Deutschland GmbH ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht. Sollte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des Bestellers entweder die Leistungsfähigkeit des Bestellers hinsichtlich der Kosten weiterer Bestellungen nicht sichergestellt sein oder sollten zusätzliche Verwaltungsarbeiten für die Culligan Deutschland GmbH zur Verarbeitung der Bestellungen anfallen, ist die Culligan Deutschland GmbH zur außerordentlichen Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt.

6.6 Culligan Deutschland GmbH ist im Falle von Erhöhungen der Bezugspreise und/oder Betriebskosten zur Preisanpassung berechtigt. Die jeweilige Preisanpassung wird einen Monat nach Zugang der neuen Preisliste beim Besteller verbindlich. Liegt die Preisanpassung um mehr als 5% über dem Anstieg der Lebenshaltungskosten, ist der Besteller berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen. Eine Preisanpassung darf erstmals vorgenommen werden, wenn seit Vertragsabschluss 6 Monate vergangen sind.

6.7 Die Rückerstattung etwaiger gezahlter Pfandbeträge erfolgt kundenbezogen. Das Eigentum der Gallonen verbleibt bei der Culligan Deutschland GmbH. Für eine Erstattung benötigen wir folgende Informationen: Inhaber, Kreditinstitut, IBAN sowie BIC. Bei Änderungen informiert der Kunde Culligan Deutschland GmbH zeitnah. Solange kann Culligan Deutschland GmbH befreiend an die bekannte Bankverbindung leisten.

6.8 Ab dem Zeitpunkt der Installation werden die Geräte- und Installationskosten berechnet. Hierbei sind Servicekosten jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Bestellungen von Zubehör werden nach Lieferung berechnet. Die Rechnungstellung erfolgt digital. Für den Versand von papierhaften Rechnungen entsteht eine Gebühr von 2,50 EUR. Die Rechnungslegung per Kundenportal bedarf einer individuellen Vereinbarung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Culligan Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen an den Besteller bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung ihm gegenüber bestehenden Forderungen vor. Culligan Deutschland GmbH ist berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

7.2 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet, derartige Lieferungen pfleglich zu behandeln. Pfändungen und Eingriffe Dritter sind Culligan Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe aller offenen Forderungen an die Culligan Deutschland GmbH ab und teilt auf Verlangen die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben mit. Die Berechtigung der Culligan Deutschland GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Culligan Deutschland GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

7.4 Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter das Eigentumsrecht der Culligan Deutschland GmbH bestehen, so erwirbt Culligan Deutschland GmbH Miteigentum im Verhältnis des objektiven Rechnungswertes der Ware. Erlischt das Eigentum der Culligan Deutschland GmbH durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Besteller an Culligan Deutschland GmbH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der gelieferten Ware und verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für Culligan Deutschland GmbH.

7.5 Culligan Deutschland GmbH bietet interessierten Geschäftskunden die Möglichkeit, ihre Geräte vor Ort für einen vereinbarten Zeitraum zu testen. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Geräte, die im Eigentum der Culligan Deutschland GmbH verbleiben, herausgegeben werden. Der Besteller ist verpflichtet, im Fall ihn betreffender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einer Unternehmensinsolvenz in der Testphase Culligan Deutschland GmbH umgehend zu informieren und vollstreckende Gläubiger über die Eigentumsverhältnisse zu informieren.

§ 8 Mängelansprüche des Käufers

8.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten normalen Beschaffenheit und Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßer Instandsetzung oder Änderung, auch durch Dritte. Die hygienische Instandhaltung des Kaufgegenstandes obliegt dem Käufer.

8.2 Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder durch die Culligan Deutschland GmbH (insbesondere in Katalogen oder Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

8.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt die Culligan Deutschland GmbH jedoch keine Haftung.

8.4 Culligan Deutschland GmbH haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Culligan Deutschland GmbH zunächst wählen, Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8.6 Die Culligan Deutschland GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.7 Der Käufer hat der Culligan Deutschland GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die Culligan Deutschland GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

8.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet die Culligan Deutschland GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die Culligan Deutschland GmbH vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Vor etwaiger Rücksendung gelieferter Waren ist die Zustimmung der Culligan Deutschland GmbH einzuholen.

8.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Culligan Deutschland GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet die Culligan Deutschland GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Culligan Deutschland GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich aus 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Culligan Deutschland GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habt. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Beide Vertragsparteien haften im Schadensfalle ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB gelten fort.

§ 10 Verjährung

10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert. Details zu den Datenschutzrichtlinien der Culligan Deutschland GmbH können der Homepage des Unternehmens entnommen werden. 

§ 12 Geltendes Recht, Gerichtsstand, sonstiges

12.1 Für die Vertragsbeziehung zwischen der Culligan Deutschland GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Culligan Deutschland GmbH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Die Culligan Deutschland GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesem Vertrag bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Auch die Wirksamkeit des Vertrages selbst steht damit nicht in Frage. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die deren ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Absichten am nächsten kommt.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Die unwirksame Bestimmung wird im Sinne des jeweiligen Gesetzes so ausgelegt, dass sie dem Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: 01.04.2023